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Finanzminister Rainer Wiegard: "Verwaltungsmodernisierung ist keine Theorie. Wir schaffen jetzt rechtliche Rahmenbedingungen."

Erscheinungsdatum:
11.10.2006

Kiel. Die Umsetzung des Zieles der Landesregierung, durch Verwaltungsmodernisierung Kosten zu sparen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Bürgerfreundlichkeit zu steigern, wird nun in rechtliche Änderungen umgesetzt.

Der Landtag beriet heute (11. Oktober) den von Finanzminister Rainer Wiegard eingebrachten Entwurf des Ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetzes. "Nach der Phase der Aufgabenanalyse und -bewertung setzt dieses Gesetz die Modernisierung in erste sichtbare, praktische und entlastende Schritte um", erklärte Wiegard. Für die Vorbereitung des Gesetzentwurfes dankte der Finanzminister der Projektgruppe "Verwaltungsmodernisierung" unter der Leitung des zuständigen Staatssekretärs Klaus Schlie. "Aufgabenkritik ist mühevolle, aufwendige Kerner- und Detailarbeit. Die Landesregierung setzt mit den Gesetzesvorlagen beharrlich und kontinuierlich auf Aufgabenabbau, Aufgabenreduzierung und Verwaltungsmodernisierung", sagte der Finanzminister.

Wiegard: "Diese Arbeit ist Teamarbeit. Sie ist eine Aufgabe der gesamten Landesregierung, des Parlamentes und der kommunalen Familie. Der durch die Aufgabenkritik ausgelöste Änderungsbedarf bei Gesetzen, Verordnungen und Verfahren wird von den Ressorts in eigener Verantwortung umgesetzt."

Als Beispiele nannte der Finanzminister u.a.

  • die Ergänzungen im Landeswassergesetz und im Kommunalabgabengesetz, die den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung flexibler und wirtschaftlicher wahrzunehmen,
  • die Änderung der Landesbauordnung,
  • Verwaltungsvereinfachungen in der Schulverwaltung, den Hochschulen, dem Denkmalschutz und dem Naturschutz.


Rainer Wiegard betonte abschließend die Notwendigkeit, dass auch der Bund und die Europäische Union den Prozess der Aufgabenkritik betreiben. "Es ist nicht hilfreich, wenn im Zuge unserer Aufgabenkritik auf mehr oder weniger sinnhafte Vorgaben verwiesen wird. Die Politik steht auf allen Ebenen in der Verantwortung, unsinnigen Regelungen Einhalt zu gebieten." Als Beispiel nannte er die EU-Lärmschutzrichtlinie, bei der zum einen die Kosten für Lärmkartierungen nicht ohne neue Schuldenaufnahme zu bezahlen sind und zum anderen die Bürgerinnen und Bürger auf absehbare Zeit keine Beseitigung von Lärm zu erwarten haben.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Ina Diepold | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-4018 | Telefax 0431 988-4167 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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