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Öffentlich-private Partnerschaften: Landesregierung ebnet den Weg für private Beteiligungen an Schulen, Schwimmbädern, Straßen und Amtsgebäuden

Erscheinungsdatum:
22.12.2005

Schwarzenbek. Schulen und Straßen sind in schlechtem Zustand, marode Schwimmbäder müssen abgerissen werden - viele Städte und Gemeinden können wegen der prekären finanziellen Situation ihre Einrichtungen nicht mehr auf hohem Niveau erhalten und sich Neubauten nicht mehr leisten. "Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), also die Beteiligung privater Investoren an öffentlichen Einrichtungen, bieten hier eine Möglichkeit, die Finanzierung und den Werterhalt von öffentlichen Einrichtungen zu sichern." Das sagte Finanzminister Rainer Wiegard heute (22.Dezember) bei einem Informationsbesuch in der Stadt Schwarzenbek, die einen Neubau und Betrieb eines Gymnasiums als ÖPP-Projekt auf den Weg gebracht hat. Gemeinsam mit Verwaltungsmodernisierungs-Staatssekretär Klaus Schlie stellte der Finanzminister bei dem Besuch Eckwerte für ein Gesetz vor, das den Kommunen im Land die Durchführung von ÖPP-Projekten erleichtern soll.

"ÖPP ist kein Allheilmittel, aber es ist eine Möglichkeit, um Schulen, Schwimmbäder oder Verkehrsprojekte zu realisieren, die bei herkömmlicher Finanzierung nicht möglich sind", erklärte der Finanzminister. Da bei ÖPP-Projekten nicht nur die Baukosten, sondern auch die gesamten Unterhaltskosten - vom Hausmeister über die Reparaturen bis zum Rasenmäher einer Schule - in der Gesamtkalkulation berücksichtigt würden, biete diese moderne Finanzierungsmethoden den Kommunen hohe Planungssicherheit. "Bislang hat man ohne Strategie immer nur auf die Baukosten geschaut und alles andere immer nur von Jahr zu Jahr berücksichtigt. Immer nach dem Motto: der Tag - die Sorgen", so Wiegard. Bei ÖPP-Projekten dagegen sei von vorne herein klar, was die öffentliche Einrichtung über ihre gesamte Lebensdauer koste - und die Kommunen zahlten dafür langfristig planbare Raten, die Risiken weitgehend vermeiden.

Das Schulbauprojekt in Schwarzenbek ist das am weitesten fortgeschrittene ÖPP-Projekt in Schleswig-Holstein. Die Ausschreibung um den Bau und Betrieb der Schule mit Sporthalle ist abgeschlossen. Insgesamt haben sich 20 Bietergemeinschaften um das rund 20 Millionen Euro umfassende Projekt beworben. In das Projekt integriert sind unter anderem auch der Betrieb einer Caféteria und die Schulverpflegung. Der Bau der Schule soll Ende 2007 abgeschlossen sein.

Das vom Finanzminister vorgestellte ÖPP-Erleichterungsgesetz wird diverse rechtliche Hürden beseitigen, die ÖPP-Projekte bislang erschwert haben. Es wird unter anderem die Leitlinien zu folgenden Punkten festlegen:

  • Verpflichtung/Aufforderung zur Aufgabenkritik: Die Behörden des Landes werden verpflichtet, die der Kommunen im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts aufgefordert, alle ihre Aufgaben auf Verzichtbarkeit, Ausgliederung, Entstaatlichung oder Privatisierung zu überprüfen. Im Kern bedeutet das, alle Aufgaben auch auf ihre ÖPP-Eignung hin zu überprüfen.
  • Kriterien für die Wirtschaftlichkeitsprüfung: Die Kriterien, wie eine Wirtschaftslichkeitsprüfung eines potenziellen ÖPP-Projektes auszusehen hat, wird vorgegeben. Dabei geht es insbesondere darum, die Betrachtung des Lebenszeitzyklus verbindlich vorzuschreiben und Grenzen für die Risikoverteilung zwischen Staat und Privaten festzulegen.
  • Beschreibung der zulässigen ÖPP-Konstruktionen: Die Grenzen werden bestimmen, was alles Gegenstand der Kooperation zwischen öffentlicher Hand und Privaten sein kann. Diese Vorschrift soll dynamisch gehalten werden und auch Öffnungsklauseln enthalten, um flexibel neue ÖPP-Konstruktionen zu ermöglichen.
  • Gesicherter Einfluss der öffentlichen Hand: Das Gesetz wird den Einfluss der öffentlichen Hand auf die ÖPP-Projekte festschreiben. Denn es ist klar, dass bei den Projekten die Aufgabe im Sinne des öffentlichen Interesses erfüllt werden muss. Mit einer Generalklausel soll der öffentliche Einfluss gesichert werden.
  • Förderfähigkeit von ÖPP-Projekten: Die Förderfähigkeit von ÖPP-Projekten im Sinne des Zuwendungsrechts muss ausdrücklich klargestellt werden.
  • Aufhebung des Veräußerungsverbotes: Das kommunalrechtliche Veräußerungsverbot von Vermögen, das für die Aufgabenerfüllung benötigt wird, soll entfallen. Die Gemeindeordnung muss entsprechend angepasst werden.


"Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das öffentlich-private Partnerschaften auf so offensive Weise fördert und erleichtert", erklärte Staatssekretär Klaus Schlie zu dem Regelwerk, das im ersten Halbjahr 2006 erlassen werden soll. Die Landesregierung wolle die Kommunen ermutigen, diese moderne Methode zu prüfen und zu nutzen. "Wir sind davon überzeugt, dass ÖPP in vielen Bereichen der richtige Weg ist, um unsere Infrastruktur zukunftsfähig zu machen", so Schlie.

Um den Kommunen bei ÖPP-Vorhaben Hilfestellung zur Verfügung zu stellen, hat die Landesregierung bereits Strukturen geschaffen. In der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) wurde ein ÖPP-Kompetenzzentrum eingerichtet, dass ÖPP-Pilotprojekte auf Landes- und Kommunalebene aktiv begleitet. Der Schulbau in Schwarzenbek gehört zu den von der IB begleiteten Projekten, erklärte Dr. Klaus Rave, Vorstandsmitglied der IB.

Zu den Aufgabenstellungen des Kompetenzzentrums gehört insbesondere:

  • Erarbeitung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenvergleich)
  • Darlegung von Optimierungs- und Einsparpotenzialen
  • Risikoidentifikation und -bewertung
  • Betriebsleistungen, Einbindungen der vorhandenen Personalstruktur
  • vorläufige, Ergebnis orientierte Leistungsbeschreibung
  • mögliche Fördermitteleinbindung in ein ÖPP-Modell
  • Entwicklung einer Finanzierungsstruktur
  • Frage der Haushaltsverträglichkeit


"Neben der Begleitung konkreter ÖPP-Pilotvorhaben wird im ÖPP-Kompetenzzentrum der IB eine breite Wissensbasis und Experten-Know-how geschaffen, das zukünftigen ÖPP-Projekten zur Verfügung steht", erklärte Dr. Rave. Dies schaffe einheitliche ÖPP-Standards und Rahmenbedingungen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Heiko Scharffenberg | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-4176 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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