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Finanzminister Wiegard: Notleidende öffentliche Haushalte werden Erwartungen aus der Lärmkartierung niemals erfüllen können

Erscheinungsdatum:
21.12.2005

Berlin. "Die EU-Richtlinie zur strategischen Lärmkartierung und zu Lärmaktionsplänen gehört eindeutig in den Katalog der dringend zu überprüfenden Gesetzesvorhaben der Europäischen Union." Das sagte der schleswig-holsteinische Finanzminister Rainer Wiegard heute (21. Dezember) im Bundesrat bei der Debatte um die nationale Verordnung zur Lärmkartierung. "Für Aufgaben wie die Lärmkartierung und Lärmaktionsplänen fehlen einfach die finanziellen Mittel. Die Kommunen sind schon heute nur noch unter größten Kraftanstrengungen in der Lage, ihre ureigensten Aufgaben wahrzunehmen", kritisierte Wiegard. Für Schleswig-Holstein rechnet der Finanzminister mit Kosten von bis zu fünf Millionen Euro durch die Kartierung, die er als "zeitlich, personell und finanziell sehr aufwändig" bezeichnete. Schleswig-Holstein stimme der Verordnung nur "notgedrungen" zu, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

"Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm ist selbstverständlich richtig und notwendig", betonte Wiegard. Die entsprechende europäische Richtlinie stelle die Kommunen jedoch vor gravierende finanzielle Probleme bei der Realisierung.

Zudem befürchtet Wiegard, dass die veröffentlichten Ergebnisse der Lärmkartierung zu irrationalen Reaktionen führen. "Wer im Lärmkatalog einen roten Fleck auf seinem Grundstück sieht, wird dann die Beseitigung der Lärmquelle fordern, obwohl er schon jahrzehntelang mit der Situation gelebt hat", sagte Wiegard. Die mit der Begutachtung entstehenden Erwartungen werde man angesichts der notleidenden öffentlichen Haushalte niemals erfüllen können. "Deshalb wird sich Schleswig-Holstein bei den Verordnungen wie der zur Lärmaktionsplanung dafür einsetzen, dass es zu keinen unsinnigen Arbeiten, keinen unnötigen neuen bürokratischen Melde- und Informationsverfahren kommen und die Umsetzung auf das Notwendigste begrenzt wird", kündigte der Finanzminister an.

Die Lärm-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die strategische Lärmkarten und entsprechende Aktionspläne gegen die Lärmbelästigung in den Kommunen vorschreiben.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Heiko Scharffenberg | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-4176 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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