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Frühwarnung vor steigenden Kfz-Steuern: Finanzämter verschicken vorgezogene Steuerbescheide an Halter von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen

Erscheinungsdatum:
23.11.2005

Kiel. Die Halter von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen, die hauptsächlich der Personenbeförderung dienen, bekommen in den kommenden Tagen Post vom Finanzamt. Mit einem vorgezogenen Steuerbescheid weist die Finanzbehörde die Halter der schweren Fahrzeuge auf einen Systemwechsel bei der Kfz-Steuer zum 1. Mai 2005 hin. Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit über 2,8 Tonnen Gewicht werden künftig nach Hubraum und nicht mehr nach Gewicht besteuert. Daraus ergibt sich für viele Halter solcher Fahrzeuge eine erheblich höhere Steuerbelastung. Fällig wird der Nachforderungsbetrag jedoch erst mit der Steuer für den nächsten Abrechnungszeitraum.

Von dem Systemwechsel bei der Besteuerung sind Wohnmobile über 2,8 Tonnen Gewicht nicht betroffen. Für diese Fahrzeuge gilt unter Vorbehalt weiterhin die bisherige Gewichtsbesteuerung.

Mit dem vorzeitigen Versenden der Steuerbescheide wollen die Finanzämter die betroffenen Fahrzeughalter frühzeitig über die neue Steuerbelastung informieren, damit sie sich auf die kommende Belastung einstellen können.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Heiko Scharffenberg | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-4176 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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