Finanzminister Rainer Wiegard: Kfz-Zulassung nur noch gegen Lastschrift und bei ausgeglichenem Steuerkonto
- Erscheinungsdatum:
- 17.11.2005
Kiel. Autohalter in Schleswig-Holstein sollen künftig nur noch dann eine Zulassung für ihr Fahrzeug bekommen, wenn sie eine Lastschriftvollmacht zum Einzug der Kfz-Steuer erteilen und keine Steuerschulden von vorherigen Fahrzeugen haben. Das kündigte Finanzminister Rainer Wiegard heute (17. November) im Finanzausschuss des Landtages an. "In der schwierigen finanziellen Lage muss das Land auch im Kleinen seine Einnahmen konsequent eintreiben und die Kosten für das Verfolgen von Rückständen senken
", erklärte Wiegard. Er werde dem Kabinett deshalb im Januar einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.
Nach den Plänen des Finanzministers werden Zulassungen für Kraftfahrzeuge nur noch dann erteilt, wenn der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer per Lastschrift von seinem Konto abbuchen lässt. Außerdem darf der Anmeldende keine Steuerschulden von früheren Fahrzeugen mehr beim Finanzamt haben. Bislang ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren bei der Kfz-Steuer freiwillig, davon machen jedoch nur 41 Prozent der Steuerzahler Gebrauch.
In den vergangenen Jahren musste das Land jährlich über 500.000 Mahnungen und über 100.000 Vollstreckungsankündigungen an säumige Kfz-Steuerzahler versenden. In rund 60.000 Fällen pro Jahr wurde schließlich die Vollstreckungsstelle tätig. "Durch die Einführung des Lastschriftverfahrens wollen wir die Kosten für das Eintreiben der Steuern deutlich senken
", erklärte der Finanzminister.
Details über die finanziellen Auswirkungen und den Startzeitpunkt der Neuregelung will Wiegard im Januar nach dem Kabinettsbeschluss bekannt geben.
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