Beratungshilfe
Die Beratungshilfe ist eine staatliche (und auch von der Anwaltschaft getragene) Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können übernommen werden. Die eigentliche Beratung findet nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt. Beratungshilfe wird nur gewährt, wenn in der Sache kein gerichtliches Verfahren läuft.
Anträge auf Beratungshilfe können in der Rechtsantragstelle der Zivilabteilung gestellt werden.
- Zimmer 336, - 2334
- Zimmer 337, - 2333
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13 bis 15.30 Uhr.
Beratungshilfescheine für Familiensachen sind ebenfalls in der Rechtsantragstelle der Zivilabteilung erhältlich. In Strafsachen gibt es Beratungshilfe nur als einfache Beratung des Rechtsanwaltes. Beratungshilfe für Angelegenheiten des Sozialgerichtes und des Arbeitsgerichtes werden auch in der Rechtsantragstelle der Zivilabteilung gestellt. Sozialgericht und das Arbeitsgericht selbst vergeben keine Beratungshilfescheine.
Mitzubringen sind die aktuellen Einkommensnachweise, Kontoauszüge der vergangenen vier Wochen, gültiger Personalausweis, Mietvertrag und die Unterlagen, die das rechtliche Problem betreffen.
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