Teilnahmebedingungen und Organisatorisches
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit der Anmeldekarte, per Fax oder per E-Mail direkt bei dem unter der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Veranstalter. Dies ist entweder das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (im folgenden kurz "Bildungszentrum" genannt) oder einer seiner Kooperationspartner. Der jeweils genannte Veranstalter ist für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sowie die Erteilung von Auskünften selbst verantwortlich.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. In Einzelfällen kann bei überbuchten Veranstaltungen von dieser Regelung abgewichen werden (siehe unter "Zielgruppe"). Nach dem Eingang ist Ihre Anmeldung rechtsverbindlich.
Absagen sind nach den im Abschnitt "Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin" genannten Bedingungen möglich.
Etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung erhalten Sie das detaillierte Programm mit den Unterlagen zum organisatorischen Ablauf sowie – sofern die Veranstaltung kostenpflichtig ist - die Rechnung.
Wenn Sie sich angemeldet haben und 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin noch keine Rückmeldung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Veranstalter auf.
Zielgruppe
Für jede Veranstaltung ist die jeweilige Zielgruppe angegeben. Bitte berücksichtigen Sie diese Angaben, denn entsprechend unterschiedlich sind die Anforderungen beziehungsweise ist das fachliche Niveau der jeweiligen Veranstaltung.
Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, haben Personen aus dem genannten Teilnahmekreis Vorrang. Bei einzelnen ausgebuchten Veranstaltungen behält sich das Bildungszentrum vor, die Zahl der Teilnehmenden, die aus derselben Einrichtung kommen, zu begrenzen, um die Informationen möglichst vielen unterschiedlichen Interessengruppen zugänglich zu machen. Da das Bildungszentrum eine Bildungseinrichtung des Landes Schleswig-Holstein ist, werden die Plätze, sofern sie begrenzt sind, vorrangig an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus diesem Bundesland vergeben.
Teilnahmebeträge
Die Teilnahmebeträge sind den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen.
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung spätestens bis zum Tag der Veranstaltung. Die Unterlagen zur Zahlung des Teilnahmebetrags erhalten Sie vom jeweiligen Veranstalter mit der Seminarbestätigung.
Eine Ermäßigung von 60 % auf den Teilnahmebetrag wird folgendem Personenkreis gewährt: ehrenamtlich im Natur- und Umweltschutz Tätigen, Schüler/innen, Studierenden, FSJ-/FÖJ-ler/innen, im Europäischen Freiwilligendienst Tätigen, Zivil- und Wehrdienstleistenden, Arbeitslosen, Empfängern von Arbeitslosengeld I und II. Legen Sie Ihrer Anmeldung bitte eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung bei.
Keine Ermäßigung gewähren wir bei den Exkursionen, der Sommerakademie und den in mehreren Blöcken angebotenen Lehrgängen.
An einzelnen Exkursionen für Interessierte können Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre auf Anfrage kostenlos teilnehmen. Ab 16 Jahren ist der reguläre Teilnahmebetrag zu zahlen. Die Verpflegungskosten sind hier auf jeden Fall selbst zu tragen.
Fördermöglichkeiten für Weiterbildung
Für Berufstätige gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen beruflichen Weiterbildung. Oft jedoch hindern die Kosten einer Maßnahme die Interessierten daran, sich anzumelden. Das Land Schleswig-Holstein und der Bund unterstützen Weiterbildungsinteressierte bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung.
Welche Möglichkeiten es gibt, wer eine Förderung wo beantragen kann und wo es weitere Informationen gibt, darüber informiert die folgende Zusammenstellung:
Übersicht der Fördermöglichkeiten (PDF, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Absage durch Veranstalter/Programmänderungen
Nur bei einer ausreichenden Zahl eingegangener Anmeldungen können die Veranstaltungen stattfinden. Änderungen des Programms und die Möglichkeit der Absage von Veranstaltungen bleiben den Veranstaltern vorbehalten. Die Benachrichtigung über den Ausfall einer Veranstaltung erfolgt rechtzeitig unter Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeträge.
Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
Sollten Sie zu einer Veranstaltung nicht kommen können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Bis acht Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Absage kostenfrei. Danach wird Ihnen der volle Betrag in Rechnung gestellt. Selbstverständlich können Sie eine Ersatzperson benennen.
Bei einzelnen Veranstaltungen können andere Bedingungen wie z. B. eine andere Absagefrist gelten, auf die in der Programmbeschreibung, der Seminarbestätigung oder im Einladungsflyer hingewiesen wird. Für Lehrgänge und ausgewählte Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, die Sie aus den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen können.
Verpflegung am Standort Flintbek
Es besteht die Möglichkeit, mittags in der Kantine zu essen. Pausengetränke (Kaffee, Tee, Wasser) werden Ihnen am Seminarraum bereitgestellt. Die warmen Getränke Tee und Kaffee werden über den fairen Handel bezogen. Die Kaltgetränke stammen aus der Region.
Barrierefreiheit
Die Räumlichkeiten des Bildungszentrums sind barrierefrei zu erreichen. Für Detailfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen behilflich sein können. Bei Bedarf bemühen wir uns auch um eine Gebärdendolmetscherin beziehungsweise einen Gebärdendolmetscher.
Teilnahmebescheinigung
Sie erhalten für die von Ihnen besuchten Veranstaltungen eine Teilnahmebescheinigung, die vom jeweiligen Veranstalter ausgestellt wird.
Haftung
Für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Bildungsfreistellung
Für einige ausgewählte – in der Regel mehrtägige – Veranstaltungen wurde die Anerkennung nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) beantragt (siehe Fußnote bei den jeweiligen Veranstaltungen). Wenn keine Anerkennung nach dem BFQG vorliegt, kann im Rahmen des § 15 Abs. 2 BFQG seitens des jeweiligen Arbeitgebers Freistellung nach dem Konsensprinzip gewährt werden, wenn die Weiterbildungsveranstaltung den Zielen des BFQG entspricht und die Teilnahme im mittelbaren dienstlichen Interesse liegt. In diesem Fall ist die Dauer der Veranstaltung auf die Höhe des Weiterbildungsanspruches anzurechnen.
Datenschutz
Mit der Anmeldung stimmen Sie der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV zu. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Schleswig-Holstein vom 09.02.2000 verarbeitet. Wünschen Sie darüber hinaus die Speicherung Ihrer Daten, damit wir Ihnen Veranstaltungshinweise und/oder das Jahresprogramm zusenden können, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung. Diese kann mit der Anmeldung erfolgen.
Haben Sie noch Fragen zum Anmeldeverfahren?
Kontakt: anmeldung@bnur.landsh.de
Telefon 04347 704-787, Fax 04347 704-790
Anmeldeformular